Was wenn Mieterinnen einen neuen Vermieter oder Hauseigentümer bekommen?

Wenn Sie als Mieter einen neuen Vermieter oder Hauseigentümer bekommen, kann das zunächst eine ungewohnte Situation sein.

Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten:

1. Kontakt herstellen: Versuchen Sie, so bald wie möglich Kontakt mit dem neuen Vermieter oder Eigentümer herzustellen. Dies kann per E-Mail, Telefon oder persönlich erfolgen. Erfragen Sie dabei alle wichtigen Kontaktdaten und Informationen, die Sie benötigen, um in Zukunft reibungslos kommunizieren zu können.

2. Prüfen Sie den Mietvertrag: Lesen Sie Ihren aktuellen Mietvertrag genau durch, um festzustellen, ob er weiterhin gültig bleibt oder ob Änderungen vorgenommen werden. In jedem Fall bleibt der bestehende Vertrag in Kraft.

3. Mietzahlungen: Klären Sie, an wen Sie Ihre monatlichen Mietzahlungen künftig richten sollen. In der Regel ändert sich hierbei nur der Zahlungsempfänger, nicht jedoch der Betrag oder der Fälligkeitstermin.

4. Kaution: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kaution weiterhin sicher auf einem Treuhandkonto hinterlegt ist. Bestätigen Sie dies schriftlich, um später eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden.

5. Übergabeprotokoll: Wenn Sie bereits in der Wohnung wohnen, kann es ratsam sein, ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung und eventuelle Mängel. Dies schützt Sie vor späteren Streitigkeiten über Schäden, die nicht von Ihnen verursacht wurden.

6. Mieterrechte: Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Mieter in Ihrem Land oder Bundesland. Diese bleiben in der Regel auch nach einem Eigentümerwechsel unverändert.

7. Kontakt zu anderen Mietern: Falls Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, kann es hilfreich sein, Kontakt zu anderen Mietern herzustellen, um sich über Erfahrungen und Informationen auszutauschen.

8. Offene Fragen: Haben Sie Fragen oder Bedenken, zögern Sie nicht, diese Ihrem neuen Vermieter oder Hauseigentümer mitzuteilen. Offene Kommunikation kann viele Probleme im Voraus lösen.

9. Rechtliche Beratung: Wenn Sie sich unsicher sind oder rechtliche Fragen auftauchen, sollten Sie in Erwägung ziehen, sich rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Interessen zu schützen.

Denken Sie daran, dass Veränderungen im Vermieter- oder Eigentümerstatus zwar eine gewisse Unsicherheit mit sich bringen können, aber es gilt der Grundsatz “Kauf bricht nicht Miete” (§ 566 BGB)! Dazu haben Mieterinnen weiterhin Rechte und Schutz nach den geltenden Gesetzen.