Wohnungsaufsicht
Wenn massive Mängel vorliegen in Ihrer Wohnung
or allem bei starker Schädigung der Bausubstanz, starker Schimmel u.a. und der Eigentümer untätig bleibt, kann das Wohnungaufsichtsamt eingeschaltet werden. Durch das Wohnraumstärkungsgesetz des Landes.
Das Wohnraumstärkungsgesetz regelt weitreichende Anzeigepflichten – Übergangsfrist zur Ausweisung der Wohnraum am 01.07.2021 ist das Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW) in Kraft getreten.
Das Amt hat somit die Möglichkeit, den Vermieter zur Instandsetzung zu verpflichten.


Kontakt für Dortmunder Mieter
- Stadt Dortmund – Amt für Wohnen
- Südwall 2-4, 44137 Dortmund (Stadthaus)
- Tel. 0231 50-23920 oder
0231 50-26359 - E-Mail: wohnungsaufsicht.fb64@stadtdo.de