
Die Immobilienwirtschaft steht erneut vor einer schweren Erschütterung: Die DEGAG-Gruppe, eines der prominentesten Unternehmen in der deutschen Wohnimmobilienbranche, steht offenbar vor einem umfassenden Zusammenbruch. Eine Reihe von weiteren Insolvenzanträgen
Dass es so kommen würde, überrascht Branchenkenner kaum. Bereits in den vergangenen Monaten hatten mehrere Unternehmen aus dem Umfeld der DEGAG Insolvenz angemeldet. Im März 2025 folgten nun weitere Gesellschaften. Besonders brisant: Es handelt sich bei vielen der betroffenen Firmen um sogenannte „Bewo Bestandsobjekts-Betreuungs-GmbHs“, die offenbar alle in finanzielle Schieflage geraten sind. Das Amtsgericht Hameln und Düsseldorf hat inzwischen zahlreiche Insolvenzbeschlüsse erlassen.
Dazu zählen unter anderem:
Amtsgericht Hameln
- DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding - 36 IN 7/25 -4
- DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH - 36 IN 8/25 -4
- MEZEQ Invest 1 GmbH - 36 IN 12/25 -4
- DEGAG Kapital GmbH - 36 IN 13/25 -4
- DEGAG WI8 GmbH - 36 IN 14/25 -4
- BEVO DE Alpha 1b GmbH - 36 IN 22/25 -4
- BEVO DE Alpha 1c GmbH - 36 IN 23/25 -4
- BEVO DE Alpha 1d GmbH - 36 IN 24/25 -4
- BEVO DE Alpha 1e GmbH - 36 IN 25/25 -4
- BEVO DE Alpha 1f GmbH - 36 IN 44/25 -4
- BEVO DE Alpha 2a GmbH - 36 IN 41/25 -4
- BEVO DE Alpha 2b GmbH - 36 IN 40/25 -4
- BEVO DE Alpha 3a GmbH - 36 IN 26/25 -4
- BEVO DE Alpha 3c GmbH - 36 IN 35/25 -4
- BEVO DE Alpha 3d GmbH - 36 IN 28/25 -4
- BEVO DE Alpha 3e GmbH - 36 IN 42/25 -4
- belvona Gebäudemodernisierung GmbH -
Mittlerweile wurden auch mehrere Objektgesellschaften – wie die bevo.de Alpha 1B, 1C, 1D, 1E, 1F, 2A, 2B, 3A, 3C, 3D und nun auch die 3E – in das Insolvenzverfahren einbezogen. Letztere ist insbesondere wegen des Objekts Hackländer Platz in der Öffentlichkeit bekannt. Auch zwei weitere GmbHs mit Immobilienstandorten in Dortmund sind nun betroffen. Veröffentlicht durch Dr. jur. Rainer Eckert unter https://www.degag-inso.de/info , zeigt deutlich, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt – vielmehr ist eine ganze Kette von verbundenen Objektgesellschaften betroffen. Wir als Verein hatten bereits seit Jahren vor einem solchen Szenario gewarnt.
Die Folgen für Mieter und Eigentümer
Mit den Insolvenzanträgen wird nun erwartet, dass viele der betroffenen Immobilien unter Zwangsverwaltung gestellt werden könnten. Die DEGAG und ihre verbundenen Firmen verlieren durch die gerichtlichen Beschlüsse den Zugriff auf relevante Vermögenswerte u.a.. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Masse im Insolvenzverfahren zu sichern und die Gläubiger zu schützen.
Eine zentrale Rolle spielt hierbei die ecovo GmbH aus Gelsenkirchen. Das Unternehmen tritt als Antragsteller in mehreren Verfahren auf und ist laut eigener Website spezialisiert auf die Verwaltung von Miet- und Wohnungseigentumsobjekten. Die ecovo GmbH (vormals: Vonovia Immobilien Treuhand GmbH) hat unter anderem den Antrag für die BEVO DE Alpha 3e GmbH gestellt – und laut unseren Recherchen auch für weitere Gesellschaften wie die oben genannten Alpha-GmbHs der bevo.de-Reihe.
In den Verfahren wurde die Dr. jur. Rainer Eckert unter https://www.degag-inso.de/info aus Hannover mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beauftragt. Rechtsanwalt Eckert ist kein Unbekannter: Er war bereits in vorher gegangen Verfahren betreffend der DEGAG als Insolvenzverwalter für DEGAG-Gesellschaften tätig. Die erlassenen Beschlüsse sind detailliert und umfassen umfangreiche Maßnahmen zur Vermögenssicherung.
Der Anfang vom Ende eines Kartenhauses?
Für viele Marktbeobachter ist diese Entwicklung ein Beweis für das Scheitern eines Geschäftsmodells, das jahrelang auf Expansion und Finanzierungshebel setzte, dabei jedoch grundlegende wirtschaftliche Pflichten vernachlässigte – allen voran das fristgerechte Begleichen von Rechnungen. Nun zeigt sich: Das Kartenhaus ist in sich zusammengefallen. Die Insolvenzwelle dürfte noch nicht ihr Ende erreicht haben. Weitere Gesellschaften könnten in den kommenden Wochen folgen. Das Vertrauen in die DEGAG-Gruppe ist schwer erschüttert – auch bei Mietern, die nun um ihre Wohnsituation fürchten müssen.
Was bedeutet das für die Mieter?
Viele Mieterinnen und Mieter stehen nun vor einer ungewissen Zukunft. Die Zwangsverwaltung bedeutet meist, dass Mieten weiterhin gezahlt werden müssen – jedoch an den Insolvenzverwalter oder einen eingesetzten Verwalter. Gleichzeitig besteht Unsicherheit über Instandhaltung, Betriebskostenabrechnungen und mögliche Veränderungen in der Mietstruktur.
Die umfassende Insolvenzwelle bei der DEGAG ist nicht nur das Ende einer hochriskanten Unternehmenspolitik – sie markiert auch einen Einschnitt für den deutschen Wohnungsmarkt. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie weit die Erschütterungen reichen – und ob es gelingt, den Schaden für Mieter zu begrenzen.